I - Allgemeines

1.
Lieferungen und Leistungen der A&P Pro-Bau GmbH, Lange Enden 29, 13437 Berlin (im nachfolgenden A&P Pro-Bau GmbH, Auftragnehmer oder AN genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber oder AG genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, A&P Pro-Bau GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
2.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten nur erfasst, verarbeitet und firmenintern weitergegeben werden, soweit dies für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlich ist.
3.
A&P Pro-Bau GmbH ist berechtigt, Fotos von installierten Photovoltaikanlagen unter Angabe des Standortes (PLZ, Ort) zu Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies sind insbesondere Prospektmaterial, Internetseiten und redaktionelle Veröffentlichungen und Anzeigen in Presseorganen.

II - Vertragsangebot - Vertragsabschluss - Angebotsunterlagen

1.
Angebote der A&P Pro-Bau GmbH erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Alle zur Angebotserstellung genutzten Daten, Abbildungen, Maße, Gewichte usw. sind unverbindliche Richtwerte und nicht Vertragsbestandteil. 1a. Alle angebotenen Produkte sind entsprechend dem Stand der Technik beziehungsweise der Industrieelektronik gefertigt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren Vorbehaltens. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Falls ein angebotenes Produkt beispielsweise nicht mehr lieferbar ist oder nicht mehr verbaut werden darf oder aus anderen Gründen geändert wird, dann kann die A&P Pro-Bau GmbH verwendet ein gleichwertiges Produkt verwenden, welches mindestens die gleichen technischen Eigenschaften besitzt.
2.
Mit der Bestellung der gewünschten Waren oder/und Leistungen erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.  Der Kunde ist an seinen Auftrag 12 (zwölf) Wochen gebunden. Der Auftrag kommt dadurch zustande, dass A&P Pro-Bau GmbH den Auftrag innerhalb von 12 Wochen nach Erteilung des Auftrages durch den Kunden schriftlich bestätigt, bzw. gegenzeichnet oder den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Die 12-Wochenfrist beginnt am Tag nach der Abgabe der schriftlichen Angebotserklärung durch den Kunden. Eine Zugangsbestätigung der Bestellung stellt keine verbindliche Annahme dar.

2a. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern dienen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen.
3.
An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen behält sich A&P Pro-Bau GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtdurchführung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
4.
Die Montage vor Ort wird vorgenommen, sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Einen Anspruch auf eine nach Vertragsabschluss unmittelbare Durchführung des Auftrages sowie einen Anspruch auf einen bestimmten Durchführungstermin hat der AG nicht.

III - Vermittlung von Dienstleistungen - Gewährleistungen - Garantien

1.
Die A&P Pro-Bau GmbH vermittelt die gewünschten Dienstleistungen und Waren des Kunden, welche im Auftrag niedergeschrieben sind, an jeweils zutreffende Geschäftspartner. Der Auftraggeber wird im vorn herein darüber in Kenntnis gesetzt. Hierbei werden nur die Daten übermittelt, welche unbedingt notwendig sind, um für die jeweiligen Leistungen ein Angebot zu erstellen.
2.
Die Angebots- & Rechnungsstellung wird von den jeweiligen Partnern für die entsprechenden Leistungen getätigt. Die A&P Pro-Bau GmbH steht dabei in keinem Zusammenhang mit den jeweiligen Ansprüchen der Partnerfirmen.
3.
Es gelten die gesetzlichen Zeiträume für die Gewährleistungen auf Produkte und Dienstleistungen. Die A&P Pro-Bau GmbH gibt 5 Jahre Gewährleistung auf Installationsleistungen im Zusammenhang mit einer Fotovoltaik-Anlage. Entsprechende Gewährleistungen im Schadensfall sind beim jeweiligen Fachpartner zu deklarieren. Falls schriftlich vereinbart, übernimmt A&P Pro-Bau GmbH lediglich die Kommunikation mit den vom AG beauftragten Fachpartnern, um den Fall zu klaren. Dabei übernimmt A&P Pro-Bau GmbH keine Verantwortung für die Gewährleistungen und tritt nur als externer Kommunikator auf.
4.
Bezieht der AG Produkte von Drittfirmen, sind diese entsprechend verantwortlich für jeweilige Garantiefälle oder Mangelanzeigen. Falls schriftlich vereinbart, übernimmt A&P Pro-Bau GmbH lediglich die Kommunikation mit der jeweiligen Firma.

IV -  Vergünstigung - Preise - Zahlungsbedingungen - Eigentumsvorbehalt - Finanzierungen

1.
Die wahrend der Projektierung ermittelten Kosten sind nur ca.-Angaben, die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlich installierter Modulleistung des PV-Generators in Kilowatt-Peak (kWp), wobei sich die Leistung der PV-Anlage in kWp nach Anzahl und Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die installierte Leistung der PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen als im Auftrag vorgesehen. In beiden Fallen wird der im Auftrag vereinbarte Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderleistung im Verhältnis zum Vertragspreis angepasst, die entsprechende Abrechnung einschließlich erhöhter/verringerter anfallender Kosten erfolgt spätestens mit der Schlussrechnung. Es kommt vor, dass die Installation von vorher nicht allen ersichtlichen Dingen beeinträchtigt wird und daher nicht alle Module oder Bauteile wie im Angebot installiert werden können, da z.B. Normen und Sicherheitsreserven eingehalten werden müssen. Der Kunde hat dadurch kein Anrecht auf die im Angebot angegebene Leistung. A&P Pro-Bau GmbH wird aber versuchen, dem Angebot immer gerecht zu werden, sofern dies rechtlich, baulich und wirtschaftlich vertretbar ist.
2.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist in allen genannten Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung enthalten. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz nach Vertragsabschluss ändern, ist A&P Pro-Bau GmbH berechtigt, die Mehrwertsteuer für noch nicht erbrachte Leistungen anzupassen.

V -  Schlussbestimmungen

1.
Erfüllungsort für alle sich aus dem Auftrag ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen, Berlin. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ebenfalls Berlin. Dies gilt nicht, soweit der Kunde eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).
2.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
3.
Sollten eine einzelne Bestimmung oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Auftrages dienlich ist.